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   BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10   

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https://dejure.org/2012,5967
BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10 (https://dejure.org/2012,5967)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2012 - XI B 97/10 (https://dejure.org/2012,5967)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2012 - XI B 97/10 (https://dejure.org/2012,5967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • openjur.de

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • rewis.io

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat keine Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an den Beweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach Vernichtung der Steuerakten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch anderen Senat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Sie wären nach dem BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 3/97 (BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46) nur dann durch einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid --auf andere Weise-- erledigt worden, wenn auf die Vorauszahlungsbescheide tatsächlich ein Umsatzsteuer-Jahresbescheid gefolgt sei.
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Mit derartigen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung macht das FA indes keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Ein Abweichen in der Würdigung von Tatsachen oder eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen, genügt nicht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339; vom 18. Mai 2011 XI B 57/10, BFH/NV 2011, 1704).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Soweit es sich im Wesentlichen auf die --außergewöhnlichen-- Umstände des Streitfalls bezieht, betreffen diese einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet zu begründen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 1.; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, unter II.a).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07

    NZB: Falsche materielle Rechtsanwendung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Mit derartigen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung macht das FA indes keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Die Beschwerde ist teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 29.08.2011 - II B 86/10

    Rechtsschutz des Versicherungsnehmers bei Steuerentrichtung durch

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Sie waren auch nicht Gegenstand des insoweit maßgeblichen Klageantrags (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 2011 II B 86/10, BFH/NV 2012, 286, unter 1.a bb) des Klägers.
  • BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04

    Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Die Beschwerde ist teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 30.01.2009 - VII B 235/08

    Vollstreckung von Steuerforderungen trotz Verlust der Steuerakten

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    b) Soweit sich das FA in diesem Zusammenhang auf den BFH-Beschluss vom 30. Januar 2009 VII B 235/08 (BFH/NV 2009, 1077) beruft, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt, weil das FG dort zu der Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) gelangt war, dass sich die wirksame Bekanntgabe der Steuerbescheide aus den dortigen Vollstreckungsakten hinreichend sicher ergab.
  • BFH, 10.11.2011 - V B 6/11

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10
    Soweit es sich im Wesentlichen auf die --außergewöhnlichen-- Umstände des Streitfalls bezieht, betreffen diese einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet zu begründen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 1.; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, unter II.a).
  • BFH, 18.05.2011 - XI B 57/10

    Klageabweisung aus nicht vom Finanzamt vorgetragenen Gründen - Darlegung einer

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84

    Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des

  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Die vom Kläger angeführten Gründe betreffen einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet darzulegen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, Rz 2; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, Rz 10; vom 7. März 2012 XI B 97/10, BFH/NV 2012, 1155, Rz 6).
  • BFH, 01.10.2012 - V B 9/12

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zur Zurechnung von strafbaren Handlungen von

    Deshalb muss sich der Beschwerdeführer mit der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. März 2012 XI B 97/10, BFH/NV 2012, 1155, m.w.N.).
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